ATT Drogerievertriebs GmbH
SALZBURG

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 08.10.2020
1 ALLGEMEINES:
1.1. Die ATT Drogerievertriebs GmbH, nachfolgend kurz als „ATT“ bezeichnet, arbeitet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ungültig.
1.2. Darüber hinausgehende Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der vertretungsbefugten Organe von ATT mit firmenmäßiger Fertigung.
2 ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
2.1. Die Angebotspreise und eventuelle Rabattsätze von ATT gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Nettopreise ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer, ohne Zustellung, ohne Nachlass, in Euro. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen aufgrund höherer Gestehungskosten, Erhöhung von Zöllen, Änderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen. Derartige Erhöhungen fallen in die Zahlungspflicht des Käufers. Aus derartigen Preiserhöhungen kann ein Rücktrittsrecht nicht abgeleitet werden.
2.2. Die Angebote von ATT erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Käufer ist an seine Angebote oder Bestellungen zumindest über 30 Tage ab Zugang gebunden. Für die Annahme einer Bestellung ist das Vorliegen einer unwiderruflichen Order notwendig. Im Einzelfall können andere Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
2.3. Die ATT Drogerievertriebs GmbH verfügt über die IFS Broker Zertifizierung. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich nicht bei all unseren bewährten Lieferanten um IFS zertifizierte Unternehmen handelt.
2.4. ATT ist berechtigt die Auslieferung der Ware von der sofortigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises abhängig zu machen.
2.5. Forderungen von ATT sind sofort nach Rechnungslegung fällig, sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österr. Nationalbank zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ATT über den Betrag verfügen kann.
2.6. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Verzuges, alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen, so dass ATT aus der Eintreibung seiner Forderungen unter keinen Umständen Kosten, aus welchem Titel immer entstehen dürfen. Die Mahnkosten betragen pro Mahnschreiben mindestens ein Prozent der gesamten aushaftenden Summe.
2.7. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung von Gegenforderungen stehen dem Käufer nicht zu, insbesondere dürfen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche nicht als Grund für die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen dienen
3 LIEFERUNGEN:
3.1. ATT liefert die Vertragsgegenstände „ab Werk“ gemäß den ICC Incoterms in gültiger Fassung. Die nach Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Produkte durchgeführte Lagerung der vertragsgegenständlichen Produkte durch ATT sowohl auf eigenen als auch auf Lagerplätzen Dritter erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Verladung und der Transport der Erzeugnisse auf die beizustellenden Transportmittel erfolgen durch ATT auf Risiko des Käufers. Es steht ATT frei, die Erzeugnisse nicht durch ATT selbst, sondern durch eine Partnergesellschaft dem Käufer liefern zu lassen.
3.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mit sämtlichen Nebengebühren, Zinsen und Kosten Eigentum von ATT. Bei einem bestehenden Kontokorrentverhältnis bleibt das Eigentumsrecht so lange aufrecht, als nicht alle in diesem Punkt genannten Forderungen beglichen sind und der gesamte Saldo aus dem Kontokorrentverhältnis abgedeckt ist.
3.3. Die Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Diesfalls tritt der Käufer sämtliche ihm aus dieser Veräußerung zustehenden Rechte (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) an ATT ab. Auf Verlangen von ATT ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung zu übergeben und über sämtliche ausstehenden Forderungen sofort Rechnung zu legen.
3.4. ATT ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Ware ohne weiteres Einvernehmen abzuholen und sämtliche dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Der Vertragspartner verzichtet für diesen Fall auf die Geltendmachung von Besitzstörungs- oder Unterlassungsklagen jeglicher Art.
3.5. Bei Pfändungen oder sonstigem Zugriff Dritter auf den Kaufgegenstand hat der Kunde ATT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
3.6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für ATT vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ATT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ATT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
3.7. Wird die Kaufsache mit anderen, ATT nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt ATT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an ATT zu übertragen.
4 GEWÄHRLEISTUNG/PRODUKTHAFTUNG:
4.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung an den Endkunden. Die Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Produkten ist generell untersagt. Bei Ware zweiter Wahl bzw. im Falle der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Produkten wird die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2. ATT ist bemüht, Liefer- und Fertigstellungstermin genau einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich aber auch zur Abnahme nach dem Liefertermin. Erst nach Überschreiten des Liefertermins in der Dauer eines Monates hat der Käufer das Recht, unter Setzung einer 8-wöchigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. ATT haftet nicht für Lieferverzögerungen, insbesondere nicht für solche, welche durch höhere Gewalt, Streiks, Auftragsrückstände oder Zahlungsrückstände des Käufers bedingt sind. ATT haftet generell nicht für Verzögerungen jeglicher Art.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch für derartige Mängel ausgeschlossen. Später auftretende Mängel hat der Käufer ebenfalls unverzüglich mit den gleichen Rechtsfolgen telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes ATT bekanntzugeben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an der Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen vorgenommen werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Voraussetzung, dass der Käufer alle Vorschriften von ATT über die Behandlung und Anwendung des Kaufgegenstandes vollinhaltlich befolgt. Voraussetzung ist weiters die sachgemäße Verwendung und Lagerung durch den Käufer, wofür im Streitfall der Käufer beweispflichtig ist.
4.4. Der Käufer ist im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, zur Verbesserung eine Frist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat er nur unter der Voraussetzung, dass alle innerhalb angemessener Frist durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos sind.
Der Käufer ist verpflichtet, ATT bei der Durchführung von Gewährleistungsverpflichtungen nach Tunlichkeit zu unterstützen und diesbezüglich alle Weisungen von ATT zu beachten. Die Rücksendung der Waren erfolgt durch den Käufer, auf seine Kosten und sein Risiko.
4.5. Schadenersatzansprüche gegen ATT bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von ATT. Im Falle unabwendbarer Ereignisse, leichter Fahrlässigkeit von ATT oder höherer Gewalt, sowie Arbeitseinstellung, Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen etc. darf ATT die Lieferung entsprechend reduzieren oder ganz vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer deswegen Schadenersatzansprüche zustehen. Bei einer vorübergehenden Störung ist ATT berechtigt, die Lieferung auch noch innerhalb angemessener Frist nach deren Wegfall zu erbringen. Der Käufer kann in einem solchen Fall nicht vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines durch ATT-Erzeugnisse hervorgerufenen Schadens hat der Käufer ATT im Ausmaß seines Verschuldens schad- und klaglos zu halten. Der Käufer ist verpflichtet, ATT vom Eintritt des Schadens unverzüglich zu benachrichtigen und nach besten Kräften an der Schadensbegrenzung mitzuwirken.
4.6. Die Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes bzw. Unternehmens über die Behandlung sowie im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstige Hinweise bei vorsichtiger und sorgfältiger Betrachtungsweise erwartet werden kann. Dem Käufer ist es untersagt, die Ware auf solche Art darzutun, dass eine darüber hinausgehende Sicherheitserwartung entstehen kann.
4.7. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Angaben in den Beschreibungen über Wirksamkeit, Dauer der Wirkung, etc. als Annäherungswerte zu betrachten und unverbindlich sind.
5 ÜBERNAHME/ANNAHMEVERZUG/BEENDIGUNG:
5.1. Wird die Versendung der Ware durch Umstände verzögert, die auf Seiten des Käufers liegen, wird die Ware auf dessen Gefahr und Kosten eingelagert. Als Lagerentgelt wird der doppelte Betrag des für konzessionierte Lagerhalter örtlich üblichen Betrages vereinbart. Die Versendung wird erst dann durchgeführt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Nebenforderungen bezahlt. Aus einer diesbezüglichen Verzögerung hat der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche. Er hat seinerseits die dadurch aufgelaufenen Mehrkosten vor Beginn der Weiterführung der Arbeiten zu ersetzen.
5.2. Im Falle des Annahmeverzuges oder der Einlagerung der Ware durch ATT hat der Käufer seinen Anspruch auf Übersendung verloren. Er hat nur mehr ein Recht auf Herausgabe der Ware bei Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch des gesamten Lagerentgeltes. Annahmeverzug tritt auch ein im Falle, dass die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers zu bezweifeln ist. Diesfalls ist ATT berechtigt auf Kosten des Käufers eine Bankgarantie zu verlangen.
5.3. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen berechtigen ATT zum Schadenersatz. Für den Fall der Nichterfüllung durch den Käufer, aus welchen Gründen immer, ist ATT berechtigt eine Stornogebühr von 20% des Warenbruttowertes zu begehren. Diese unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. ATT haftet generell nicht für Lieferverzögerungen, insbesondere nicht für solche, welche durch höhere Gewalt, Streiks, Auftragsrückstände oder Zahlungsrückstände des Käufers bedingt sind.
ATT hat das Recht, bei wesentlichen Veränderungen in der Unternehmensleitung oder in der Geschäftsführung des Käufers den Käufervertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn diese wesentliche Veränderung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ATT erfolgt ist.
ATT kann Vertragsverhältnisse sofort auflösen, wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist, er mit seinen Gläubigern einen teilweisen oder vollständigen Schuldnachlass vereinbart oder mit Zahlungen an ATT länger als 30 Tage in Verzug gerät.
6 SONSTIGES:
6.1. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ergeben, wird ausschließlich das in der Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
6.2. Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Übersetzungen
dieser Geschäftsbedingungen und anderer Vereinbarungen sind zulässig, es ist im Zweifel aber stets die deutsche Fassung heranzuziehen.
6.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder ungültig sein, so verliert der Rest der Bestimmungen seine Gültigkeit nicht. Der nichtige oder ungültige Teil der AGB ist gemäß dem restlichen Inhalt so auszulegen, dass dem wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprochen wird.